Steuerbonus für Handwerksleistungen ab 2009 von 600 € auf 1200 € erhöht!!!

Änderung der bayrischen Bauordnung für Neubauten.
 

Der Bayrische Landtag hat zum 31.07.2008 die Bayrische Bauordnung für den Brereich des Wohnungsbaus novelliert. Die neuen Vorschriften dienen dem Schutz von Personen mit eingeschränkter Mobilität und erleichtern das Treppensteigen. so gilt jetzt:

  In Gebäuden mit mehr als zwei nicht stufenlosen erreichbaren Wohnungen sind jetzt für Treppen auf beiden Seiten Handläufe vorzusehen. Dies gilt im Übrigen auch soweit die Verkehrssicherheit dies erfordert.
  Die neue Rechtslage gilt zwar - gesetzestechnisch - nur für Neubauten . Sie sollte aber dennoch auch zu Nachrüstungen im Bestand führen, denn die sichere Erreichbarkeit der Obergeschosse liegt auch im Interesse der Vermieter, Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Baugenossenschaften, Hausverwaltungen usw. Denn eine sichere Erreichbarkeit der Obergeschosse bedeutet auch eine bessere Vermietbarkeit.